#AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Es gelten die in den Stationen ausgehängten Beförderungsbedingungen. Irrtümer und Satzfehler vorbehalten.

Skipässe & KeyCard-Einsatz

Alle Tarife in Euro in USt., Beitrag für Bergrettung & Werbekostenzuschuss für PP3000. Wir heben € 2,- Einsatz für wiederverwendbare KeyCards ein (nicht in den angeführten Liftpreisen enthalten), die bei unbeschädigter Rückgabe rückerstattet werden.

Mehrtagesskipässe ab 1,5 Tagen

sind im gesamten Kartenverbund der Schneebären-Card gültig. Die 1,5- und 2,5-Tageskarten sind am ersten Tag ab 12 Uhr gültig. Die Verkaufsstelle für unsere Skipässe ist die Liftkasse der Planneralm. Wir befördern nur Personen mit gültigem Skipass. Der Skipass ist ein personenbezogener Ausweis, der nicht übertragbar ist. Auf Verlangen unseres Personals hat der Inhaber der Skipass vorzuweisen und seine Identifizierung zu ermöglichen. Nachträglicher Umtausch oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer sind unzulässig. Der Wieder- und Weiterverkauf von SKipässen und Gutscheinen ist ebenfalls verboten. Verlorene Skipässe können wir in der Regel nicht ersetzen. Vorverkauf von Skipässen für den darauf folgenden Tag ist ab 15:00 Uhr möglich.

Missbrauch & Strafe

Jeder Missbrauch des Skipassen, einschließlich der Weitergabe an Dritte oder der Angabe falscher Altersklassen u.a., hat den unwiderruflichen Entzug des Skipasses, den Kauf eines Tagesskipasses und eine Pönale in der Höhe eines 2-Tagespasses zur Folge. Wir behalten uns außerdem eine Anzeige wegen Verdachts der Erschleichung einer Leistung (§149StGB) bzw. des Betrugs (§146StGB) vor. Die Skipasskontrolle erfolgt mit automatischen Lesegeräten und durch Stichproben von Kontrollorganen.

Betriebzeiten

9:00 bis 16:00 Uhr zu den Saisonzeiten. Pistensperre von 17:00 bis 8:30 Uhr. Während dieser Zeit sind Pistengeräte (mit Seilwindenbetrieb) im Einsatz, auch können Lawinensprengungen durchgeführt werden. Daher ist jegliche Benützung der Skipisten und -routen in dieser Zeit lebensgefährlich und verboten. es gelten die FIS-Pistenregelnund der Pistenordnungsentwurf des Österreichischem Kuratorium für alpine Sicherheit.

Nebensaison

Fällt der Gültigkeitsbereich des Skipasses teilweise in die Nebensaison (siehe Skipass Preise), berechnen wir einen Mischpreis.

Ermäßigungen

Können ausnahmslos nur mit gültigen Ausweisen in Anspruch genommen werden. Anrecht auf Ermäßigungen haben: Kleinkinder (Jahrgänge 2019 und jünger) fahren in Begleitung eines Elternteils frei. Kinder (Jahrgänge 2009 und jünger), Jugendliche (Jahrgänge 2008-2006), Studenten (Jahrgang 1999 und jünger, nur in Verbindung mit einem gültigen Studentenausweis!). Invalide ab 70% (Kindertarif auf Tages- und Mehrtagestickets, Jugendtarif auf die SchneebärenCard). Beim gemeinsamen Kauf von Ski-Tickets für Eltern und Kinder fahren ab dem dritten Kind alle weiteren Kinder gratis.

Verletzungen & Rückvergütung

Unfälle mit Verletzungsfolgen sind uns unverzüglich zu melden. Nur bei einem Unfall des Skipassinhabers mit erheblichen Verletzungsfolgen kann eine Rückvergütung erfolgen, wenn überdies der Skipass mit einem ärztlichen Attest bei unserer Kasse hinterlegt wird. Als Benützungszeit gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zur Hinterlegung. Findet die Hinterlegung bis 10 Uhr statt, wird dieser Tag nicht angelastet. Für Familienmitglieder das Verletzen wird keine Rückvergütung geleistet. Vorzeitige Abreise, Erkrankung usw. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung. Für die Bergung von Verletzten verrechnen wir einen Kostenbeitrag.

Betriebsstilllegungen

Starke Schneefälle, Elementarereignisse (Lawinengefahr, Sturm o.ä.), unvorhergesehene technische Defekte und Sicherheitsgründe berechtigen die Seilbahnen, Anlagen oder Pisten zu sperren. Besonders die Vor- und Nachsaison sind möglicherweise aus technisch-organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen nicht alle Lifte in Betrieb. Diese Betriebsstilllegungen berechtigen zu keiner Preisminderung oder Rückerstattung eines gekauften Skipasses.

Fotoerfassung

Mit der Übernahme des Skipasses stimmt der Kunde einer automatischen Registrierung bzw. personenbezogenen, fotografischen Erfassung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten in den Zutrittsbereichen zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung missbräuchlicher Kartenverwendung zu. Mit der Nutzung der Anlagen der Planneralm erklären sich Gäste damit einverstanden, dass Foto- und Filmmaterial mit persönlichen Abbildungen, das im Auftrag der Planneralm Betriebsgesellschaft mbH oder der Plattform Planneralm 3000 erstellt wurde, für weibliche Zwecke verwendet und an Partner weitergegeben werden darf.

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